Schulförderrichtlinie: 2.2.3 Ergänzende Maßnahmen (ESF)
Was wird gefördert?
Zur Förderung der Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler können Maßnahmen der ESF-Schulförderrichtlinie
- Berufsorientierung Ausbildung sowie
- Berufsorientierung MINT
Wer stellt den Förderantrag?
Anträge können die Schulträger der zu fördernden Schulen (Träger staatlicher Schulen sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen), öffentlich-rechtliche und private Bildungseinrichtungen sowie sonstige Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts stellen.
Wie viel wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Sie wird als nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Anteilsfinanzierung bis zu 100 Prozent für folgende zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt:
- Personalausgaben für fest angestelltes Personal
- Honorare
- Ausgaben für Reisen von Personal, Honorarkräften, Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie betreuendes pädagogisches Fachpersonal der Schule
- Ausgaben für Räume und Gebäude
- Projektbezogene Sachausgaben für die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer
- Miete und Leasing von Gegenständen
Regeln für die Förderung
Dem Antragsverfahren ist in der Regel ein Konzeptauswahlverfahren vorzugeschalten, dass die Bewilligungsbehörde auf Initiative der Agentur für Bildungsgerechtigkeit und Berufsorientierung und im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständige Thüringer Ministerium durchführt. Auf www.gfaw-thueringen.de wird dazu aufgerufen, geeignete Konzepte einzureichen.
Die Anträge bestehen aus einem Antragsvordruck, dem Konzept, einem Finanzierungsplan und einer maßnahmebezogenen Absichtserklärung der Schule.
Die formgebundenen Anträge müssen spätestens acht Wochen vor Projektbeginn bei der GFAW mbH Warsbergstraße 1, 99092 Erfurt eingereicht werden.
Der oben genannte Fördergegenstand unterliegt weiterhin folgenden Rechtsvorschriften:
- dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG) und
- der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA)
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