Wichtige Hinweise
- 06.10.2017 Ergebnisdarstellungen für die Maßnahmen der „Übergangskoordination“ – nach Ziffer 2.2.3 der ESF-Schulförderrichtlinie
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Maßnahmen der „Übergangskoordination“ des Fördergegenstandes 2.2.3 der ESF-Schulförderrichtlinie stehen Ihnen ab sofort die Ergebnisdarstellungen, welche als Ergänzung zu Ihren Sachberichten beauflagt wurden, zum Downloaden unter „Begleitende Unterlagen“ zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihre GFAW