Corona Nothilfe für überregionale Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Jugendherbergen
Ein Antrag kann gestellt werden durch in Thüringen anerkannten Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, die insbesondere überregionale Einrichtungen der Jugendbildung, der Jugenderholung sowie Kinder- und Jugendfreizeitstätten und Jugendherbergen in Thüringen betreiben.
Fristen
Die Antragstellung ist möglich:
- bis 10.08.2020 für den Zeitraum 17.03.-17.07.2020
- bis 30.10.2020 für den Zeitraum 18.07.-31.12.2020
Unterlagen
Den Antrag und die Richtlinie stellen wir hier für Sie zum Download bereit.
Einzureichende Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Vereinsregisterauszug oder Stiftungsverzeichnis
- Satzung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt
- Unterschrifts-/ Vertretungsbefugnis
- Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Abs. 1 o. Abs. 3 SGB VIII
- zuletzt beschlossener Haushalts- oder Wirtschaftsplan
- Übersicht zur Auslastung der Einrichtung im Jahr 2019 sowie Jahresabschluss
- Glaubhaftmachung des Liquiditätsengpasses
Hinweis:
Tiefergehende Informationen zu den einzureichenden Unterlagen können Sie der Richtlinie entnehmen.