ELER Frau

ELER-Förderperiode 2021 bis 2027 / GAP-Strategieplan 2023 bis 2027

Der Freistaat Thüringen fördert über das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Unternehmen und Existenzgründer:innen in der Landwirtschaft, um die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erreichen. Nähere Informationen zum ELER allgemein in der Förderperiode 2021 - 2027 und zum GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) sowie auf der ELER-Homepage der EU. Die Mittel aus dem ELER-Haushalt 2021 - 2027 werden für die Durchführung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ausgegeben, die bis voraussichtlich Ende 2029 laufen.

Es ist geplant, die "ELER-Bildungsförderung" in die GAP-Förderung der neuen Förderperiode ab 2024 zu übernehmen.

Die durch das TLVwA angebotenen Maßnahmen gliedern sich in aktuell drei Bereiche, die sich in Bezug auf das Ausreichungsverfahren der Fördermittel, den Inhalt und die Zielgruppe unterscheiden:

• ELER – Förderung zur Niederlassung von Junglandwirten Der Freistaat und die EU fördern die Existenzgründung im Bereich der Landwirtschaft, dazu gehören auch inner- und außerfamiliäre Übernahmen.

• ELER - Förderung der betrieblichen Risikoabsicherung durch Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken Der Freistaat und die EU fördern jährliche Versicherungsprämien für schadens- oder indexbasierte Ernteversicherungen gegen Ertragsverluste

• ELER 0801.a - 1.2023: Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen für 2024 und 2025

Für detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen, Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Downloads klicken Sie bitte jeweils auf die angebotene Maßnahme.