Was wird gefördert?

Gefördert werden die inhaltliche Bildungsberatung und praktische Lernprozessbegleitung von sowohl arbeitssuchenden als auch beschäftigten Menschen. Ziel ist die Weiterentwicklung notwendiger praxisorientierter Schlüsselkompetenzen mit dem Verweis auf individuelle Förderinstrumente.

Einzel- und Gruppenberatungen sind möglich. Die Schaffung einer Koordinierungsstelle zur Koordinierung und Vernetzung der Akteure der Bildungsberatung und des Arbeitsmarktes ist ebenfalls möglich.

Wer stellt den Förderantrag?

Träger der anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen in Thüringen und deren Landesorganisationen „Landesorganisation der freien Träger in der Erwachsenenbildung Thüringen e.V.“ (LOFT)
„Thüringer Volkshochschulverband e.V.“ (TVV)

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung, ausnahmsweise bis zu 100 %.

Die Höhe der Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beträgt gemäß maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Förderung aus Landesmitteln kann ausnahmsweise als Kofinanzierung bis zu 40 % gewährt werden, soweit Drittmittel (Bundesmittel, kommunale Mittel, private Mittel, Eigenmittel) nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein besonderes Landesinteresse besteht.

Durch den Zuwendungsempfänger sind regelmäßig Eigenmittel in Höhe von mindestens 5% der Gesamtfinanzierung zu erbringen.

Förderfähig sind die tatsächlichen projektbezogenen Personalausgaben des Zuwendungsempfängers.

Gewährt wird außerdem eine Pauschale für Sach- und Verwaltungsausgaben einschließlich Fahrtkosten und Mieten.

Weitere Details entnehmen Sie bitte Förderrichtlinie.

Regeln für die Förderung

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen.

Die Projekte werden in Thüringen durchgeführt und Teilnehmende haben ihren Wohnsitz in Thüringen.

Mit der Antragstellung sind ein Konzept und ein konkreter Arbeitsplan im TLVwA einzureichen. Bei der Verteilung der Maßnahmen ist eine regionale Ausgewogenheit zu schaffen.

Weitere Regeln können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

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Förderportal Thüringen

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Kuhn Simone

Simone Kuhn

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleiterin Antrag Integration

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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