Was wird gefördert?

Mit Zustimmung des für Jugend zuständigen Ministeriums können innovative Projekte und lokale Initiativen mit Transfer- bzw. Multiplikatorenwirkung, durch die neue Wege der Armutsprävention und/oder der sozialen und beruflichen Integration erprobt werden, sowie auch Vorhaben, die Projekte der Fördergegenstände 2.1 bis 2.3 der Aktivierungsrichtlinie fachlich begleiten, gefördert werden.

Wer stellt den Förderantrag?

Juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung, ausnahmsweise bis zu 100 %.

Die Höhe der Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus beträgt gemäß Artikel 112 (3) Buchstabe c) AllgVO maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Förderung aus Landesmitteln kann ausnahmsweise als Kofinanzierung bis zu 40 % gewährt werden, soweit Drittmittel (Bundesmittel, kommunale Mittel, private Mittel, Eigenmittel) nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein besonderes Landesinteresse besteht.

Förderfähig sind die tatsächlichen projektbezogenen Personalausgaben des Zuwendungsempfängers.

Die direkten für die Durchführung der Projekte förderfähigen Sachausgaben werden, unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen auf Grundlage der tatsächlichen Ausgaben, in den aufgeführten Ausnahmefällen als standardisierte Einheitskosten gemäß Art. 53 (1) Buchstabe b) der AllgVO ermittelt.

Förderfähige Fahrt- und Reisekosten (für festangestellte Projektmitarbeiter: innen und Teilnehmende)

  • projektbezogene Strecken, die durch Projektmitarbeiter: innen mit einem PKW zurückgelegt werden: Kosten je Einheit gemäß Art. 53 (1) Buchstabe b) der AllgVO in Höhe von 0,35 € pro gefahrenem Kilometer
  • projektbezogene Strecken, die durch Teilnehmende mit einem PKW zurückgelegt werden: Kosten je Einheit gemäß Art. 53 (1) Buchstabe b) der AllgVO in Höhe von 0,20 € pro gefahrenem Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro.
  • projektbezogene Veranstaltungen: Ausgaben für Übernachtungen und Tagegelder gemäß dem zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltendem Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG)

Ausgaben für Räume und Gebäude

Förderfähig sind tatsächliche projektbezogene Kaltmietausgaben, grundsätzlich bis zur Höhe der ortsüblichen Miete, in der Regel gemäß dem geltenden Mietspiegel.

Mietnebenkosten bzw. Betriebsausgaben für eigene Räume und Gebäude des Zuwendungsempfängers sind Kosten je Einheit gemäß Art. 53 (1) Buchstabe b) der AllgVO in Höhe von monatlich 4,60 € pro Quadratmeter der projektbezogen genutzten Fläche förderfähig.

Weitere Details können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Regeln für die Förderung

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen.

Die Projekte werden in Thüringen durchgeführt und Teilnehmende haben ihren Wohnsitz in Thüringen.

Die Zusteuerung der Teilnehmenden erfolgt durch die zuständigen Jobcenter und die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Ein freier Zugang ist möglich.

Weitere Regeln können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

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Förderportal Thüringen

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Kuhn Simone

Simone Kuhn

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleiterin Antrag Integration

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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