Was wird gefördert?

Gefördert werden die Organisation und Durchführung überbetrieblicher Lehrgänge zur Ergänzung notwendiger Inhalte der betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen gemäß § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO) für Auszubildende von Unternehmen mit weniger als 250 Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) in Thüringen. Die Lehrgänge können in Unternehmen und in Bildungseinrichtungen stattfinden.

Wer stellt den Förderantrag?

Juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen können Anträge auf die Förderung der überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge einreichen.

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung für die Lehrgänge wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Pro Lehrgangstag und Teilnehmer:in wird folgender Pauschalbetrag gewährt:

LehrgangZuwendung
Kaufmännisch31 Euro
Gewerblich-technisch41 Euro
Land- und Hauswirtschaft41 Euro


Die Dauer der Lehrgänge kann grundsätzlich:

  • im 1. Ausbildungsjahr bis zu 11 Wochen (55 Arbeitstage),
  • im 2. Ausbildungsjahr bis zu 8 Wochen (40 Arbeitstage),
  • im 3. Ausbildungsjahr bis zu 4 Wochen (20 Arbeitstage) und
  • im 4. Ausbildungsjahr bis zu 2 Wochen (10 Arbeitstage) betragen.

Für die Unterbringung der Teilnehmenden im Rahmen der durchgeführten Maßnahme wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 46,00 Euro pro Teilnehmenden und Lehrgangswoche (bzw. 9,20 Euro pro Teilnehmenden und Übernachtung) gewährt, sofern die Finanzierung nicht von dritter Seite erfolgt.

Die für das Kalenderjahr 2022 maßgebliche Mindestausbildungsvergütung gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b BBiG wird als zuwendungsfähige Ausgaben und Kofinanzierung in Ansatz gebracht.

Regeln für die Förderung

Förderfähig sind nur die überbetrieblichen Lehrgänge für die Auszubildenden mit Ausbildungsstätte/Ausbildungsvertrag in Thüringen.

Die Lehrgänge der Auszubildenden des Zuwendungsempfängers selbst sind nicht förderfähig.

Die Förderung von Lehrgängen für Auszubildende bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist ausgeschlossen.

Zuwendungsempfänger:innen verpflichten sich nicht nur, dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) sondern auch der ESF-Verwaltungsbehörde, ESF-Bescheinigungsbehörde und ESF-Prüfbehörde sowie Prüfeinrichtungen der Europäischen Union sowie des Europäischen Rechnungshofes, die von ihnen geforderten Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts jederzeit zur Verfügung zu stellen.

Organisieren Zuwendungsempfänger:innen eine Maßnahme ohne selbst die Ausbildungsmaßnahme durchzuführen, kann ein Anteil für die erbrachte Leistung einbehalten werden. Der Koordinierungsaufwand ist Bestandteil der Pauschalbeträge pro Teilnehmenden und Lehrgang. Die Höhe der Zuwendung bleibt hiervon unberührt.

Die konkrete Höhe ist dabei Gegenstand einer zwischen den Beteiligten zu treffenden Vereinbarung und nicht Inhalt der Ausbildungsrichtlinie.

Bewilligungen unter 1.000 Euro sind ausgeschlossen.

Für die Förderung der überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge findet Nr. 3.1 ANBest-P keine Anwendung.

Die Zuwendungsempfänger:innen haben alle Belege grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2035 aufzubewahren, die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Die Zuwendungsempfänger:innen haben bei der Evaluierung des Förderprogramms, insbesondere bei Verlaufs- und Verbleibstudien sowie bei Maßnahmen zur Gewährleistung der Information und Publizität mitzuwirken und insbesondere die geförderten Teilnehmenden über die Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zu informieren.

Die formgebundenen Anträge sollen sechs Wochen vor Projektbeginn über das Online-Portal an das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarische Straße 45/46, 99099 Erfurt eingereicht werden. Für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der postalische Eingang des Antrags bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt maßgeblich.

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen.

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Förderportal Thüringen

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Alexander Shamiankou

Alexander Shamiankou

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Antrag/VWN Ausbildung

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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