Hinweis: Für diesen Fördergegenstand ist keine Antragstellung mehr möglich.

Was wird gefördert?

Projektbezogene Begleitung zur Entwicklung von Beschäftigungsfähigkeit, zur Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in zweckmäßige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Ergänzend zu den Eingliederungsleistungen der Grundsicherungsträger können dabei folgende Elemente Berücksichtigung finden:

  • Erweiterte Kompetenzanalysen,
  • Individuelle Integrationsplanung und –begleitung, mit dem Ziel der nachhaltigen beruflichen Integration unter Berücksichtigung der sozialen, personalen und Bildungssituation,
  • Initiierung bzw. Vermittlung von integrationsfördernden Hilfen, Maßnahmen und Projekten,
  • Pflege und Ausbau von Integrationsnetzwerken,
  • Organisation, Vorbereitung und Begleitung von Unternehmenskontakten, Hospitationen, Praktika, Beschäftigung und nachgehender Betreuung,
  • Nachbetreuende Begleitung zur Stabilisierung der Beschäftigung

Wer stellt den Förderantrag?

Juristische Personen sowie Personengesellschaften

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beträgt in der Regel bis zu 80% der zuschussfähigen Gesamtausgaben.

Förderfähig sind die tatsächlichen projektbezogenen Personalausgaben der Integrationsbegleiterinnen bzw. Integrationsbegleiter (Bruttoarbeitsentgelt) unter Beachtung der hierzu in Ziffer 4.4 getroffenen Regelungen. Nicht förderfähig sind die Umlage für Krankenaufwendungen (U1), die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (U2) und die Umlage zur Insolvenzgeldsicherung (U3).

Die in den Personalausgaben enthaltenen Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge) und der Berufsgenossenschaftsbeitrag sind gemäß Art. 67 (1) lit. d der AllgVO als Pauschale in Höhe von aktuell 20,175% des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts der förderfähigen Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter förderfähig.

In den Projekten soll das Verhältnis von eingesetztem Betreuungspersonal zur Zahl der Teilnehmenden (Betreuungsschlüssel) 1:25 betragen, das heißt, für 25 Teilnehmende soll jeweils eine Integrationsbegleiterin bzw. ein Integrationsbegleiter zur Verfügung stehen. Bei dieser Relation handelt es sich um einen Richtwert, der im Projektverlauf durch Fluktuation der Teilnehmenden abweichen kann. Sinkt im Monatsdurchschnitt die Zahl der Teilnehmenden um mehr als 25% unter den durch den o. g. Betreuungsschlüssel definierten Wert, ist dies vom Zuwendungsempfänger anzuzeigen und die Förderung kann im Ermessen der Bewilligungsbehörde anteilig reduziert bzw. das Projekt abgebrochen werden. Die Anzahl der Integrationsbegleiterinnen bzw. Integrationsbegleiter wird durch die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Thüringer Ministerium vor Durchführung des Konzeptauswahlverfahrens festgelegt.

Die restlichen Ausgaben zur Durchführung der Projekte werden auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen gemäß Artikel 14 (2) der ESF-VO in Verbindung mit Art. 67 (1) lit. d und (5) lit. d der AllgVO ermittelt. Es werden dafür zuschussfähige Ausgaben als Pauschalsatz in Höhe von 40% der förderfähigen direkten Personalausgaben berechnet. Der Pauschalsatz enthält sämtliche zur Durchführung der Projekte notwendigen Sach- und Verwaltungsausgaben.

Regeln für die Förderung?

  • Der Antragsteller hat seinen Sitz oder seine Niederlassung in Thüringen.
  • Die Teilnehmenden sollen ihren Wohnsitz in Thüringen haben.
  • Die Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt in der Regel durch die zuständigen Jobcenter. Ein freier Zugang für Teilnehmende ist möglich, wenn sie länger als 12 Monate arbeitslos sind.
  • Nr. 3 der ANBest-P findet keine Anwendung.
  • Der Antragstellung ist ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet.

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Kuhn Simone

Simone Kuhn

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleiterin Antrag Integration

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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