Was wird gefördert?

Es werden ergänzende Zuschüsse zu entsprechend fachlich geeigneten Bundesprojekten, die Drittmittelbeteiligungen vorsehen, gewährt.

Wer stellt den Förderantrag?

Zuwendungsempfänger sind fachlich geeignete natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die ihren Sitz oder Niederlassung in Thüringen haben.

Wieviel wird gefördert?

  • Es werden die gemäß Bundesförderung förderfähigen Gesamtausgaben bezuschusst.
  • Diese werden mit bis zu 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gemäß Bundesförderung bezuschusst. Eine Doppelförderung im Sinne einer Überkompensation ist ausgeschlossen.
  • Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung.

Regeln für die Förderung?

  • Die geförderten Personen verfügen über einen Wohnsitz in Thüringen.
  • Zusammen mit dem Antrag ist die Gesamtkonzeption für die jeweilige Bundesförderung des Projektes vorzulegen.
  • Die formgebundenen Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Hopfner stephan

Stephan Höpfner

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Arbeit und Unternehmertum

Tel: +49 (0) 361-2223-0

Fax: +49 (0) 361-2223-100

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