Was wird gefördert?

Ziel ist die Beschäftigungsförderung und berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen einschließlich Migranten und Flüchtlingen. Die Förderung soll die sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten verbessern sowie die Nachhaltigkeit erfolgter Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis stärken. Es werden Prämien an Arbeitgeber für die Einstellung von Teilnehmenden aus Projekten der individuellen Integrationsbegleitung oder der Aktivierung gemäß Integrationsrichtlinie bzw. Aktivierungsrichtlinie gezahlt.

Wer stellt den Förderantrag?

Zuwendungsempfänger sind Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.

Wieviel wird gefördert?

  • Förderfähig sind die Personalausgaben für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer.
  • Bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses werden an den Arbeitgeber
    - nach Ablauf von sechs Monaten 2.000 Euro,
    - nach Ablauf des zwölften Monats weitere 1.500 Euro,
    - nach Ablauf des achtzehnten Monats weitere 1.500 Euro und
    - nach Ablauf von 24 Monaten weitere 2.000 Euro ausgezahlt.
  • Die Förderdauer beträgt bis zu 24 Monate.
  • Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung.

Regeln für die Förderung?

  • Die geförderten Personen verfügen über einen Wohnsitz in Thüringen.
  • Die Förderung erfolgt ausschließlich für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Arbeiten, jedoch nicht für die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes AÜG (Zeitarbeit).
  • Es erfolgt keine Förderung von Arbeitnehmern, für die bereits eine Förderung des Arbeitsverhältnisses (FAV) nach § 16e SGB II erfolgt.
  • Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Es muss ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 30 Wochenstunden begründet werden.
  • Die formgebundenen Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind vor Abschluss des Arbeitsvertrags an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.
  • Die formgebundenen Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Hopfner stephan

Stephan Höpfner

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Arbeit und Unternehmertum

Tel: +49 (0) 361-2223-0

Fax: +49 (0) 361-2223-100

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