Was wird gefördert?

Ziel ist die Beschäftigungsförderung und berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen einschließlich Migranten und Flüchtlingen. Die Förderung soll die sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten verbessern sowie die Nachhaltigkeit erfolgter Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis stärken. Gefördert werden Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, die Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 oder ihnen Gleichgestellte in einer Teilzeitbeschäftigung unter 15 Stunden pro Woche einstellen bzw. beschäftigen.

Wer stellt den Förderantrag?

Zuwendungsempfänger sind Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.

Wieviel wird gefördert?

  • Förderfähig sind die tatsächlichen Personalausgaben inklusive der tatsächlich angefallenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers.
  • Der monatliche Zuschuss beträgt bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14,5 Stunden 400 Euro (monatlicher Festbetrag), ist jedoch höchstens in Höhe der tatsächlichen Personalausgaben förderfähig.
  • Bei einer Beschäftigung von weniger als 14,5 Stunden wöchentlich wird der Festbetrag entsprechend gekürzt. Eine höhere wöchentliche Arbeitszeit ist nicht förderfähig.
  • Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung.

Regeln für die Förderung?

  • Die Förderung erfolgt ausschließlich für voll erwerbsgeminderte Personen mit Wohnsitz in Thüringen, die außer Stande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
  • Die Förderung erfolgt ausschließlich für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Arbeiten.
  • Die Förderung erfolgt, wenn mit dem Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis begründet wird, bzw. das derzeit bestehende Beschäftigungsverhältnis ohne eine Förderung akut gefährdet ist.
  • Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Die formgebundenen Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind vor Abschluss des Arbeitsvertrags an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.
  • Die formgebundenen Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antragstellung:

Seit dem 01.01.2024 gilt eine neue De-minimis-Verordnung.
Mit der neuen Verordnung wurde unter anderem der maximale Beihilfebetrag auf 300.000,00 EUR in den vorangegangenen drei Jahren angehoben. Die Antragsformulare werden derzeit überarbeitet.

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Hopfner stephan

Stephan Höpfner

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Arbeit und Unternehmertum

Tel: +49 (0) 361-2223-0

Fax: +49 (0) 361-2223-100

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