Bitte beachten Sie:

Seit dem 01.03.2024 steht eine neue Version der Ergebnisberichte zur Verfügung. Bitte verwenden Sie für die Berichterstattung ab dem Schuljahr 2023/2024 diese aktualisierte Version:

Formularvorlage für den Ergebnisbericht


Projekte in diesem Fördergegenstand, die zusätzlich noch Praxissequenzen enthalten, bekommen die aktualisierte Version direkt vom TMBJS per E-Mail zugeschickt.


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Unterstützung im Unterricht und der Lernprozesse. Hierzu zählen insbesondere Angebote zur individuellen Förderung der Schüler:innen, praxisorientierte Lernangebote für Schüler:innen, sozialpädagogische und psychologische Unterstützung sowie Unterstützung bei der Integration von Schüler:innen mit Migrationshintergrund.

Wer stellt den Förderantrag?

Antragsberechtigt sind Schulträger (Träger staatlicher Schulen sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen), öffentlich-rechtliche und private Bildungseinrichtungen sowie sonstige Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, wenn sie aufgrund ihrer Erfahrung und Kompetenz geeignet erscheinen.

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung der Maßnahmen erfolgt als Projektförderung. Sie wird als nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.

Förderfähig sind:

  • Personalausgaben für fest angestelltes Personal bis zur Höhe der vergleichbaren Entgelte nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD).
  • In den Personalausgaben enthaltene Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherungsbeiträge) gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe c AllgVO als Pauschale in Höhe von 19,975 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts der förderfähigen Projektmitarbeiter

Für alle förderfähigen Ausgaben, die nicht Personalausgaben sind, gilt ein Pauschalfinanzierungssatz von 33%.

Regeln für die Förderung

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen.

Mit der Zuwendung sind alle notwendigen Ausgaben zur Durchführung, Vor- und Nachbereitung sowie Koordinierung der Maßnahmen abgegolten.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzungen:

  • Das eingesetzte Personal muss über die erforderliche persönliche und fachliche Qualifikation verfügen (insbes. Erziehungs-, Bildungs- und Sozialwissenschaften sowie Sozialwesen und Psychologie).
  • Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeitsbeschreibung, aus der die Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeiten für das Projekt eindeutig beurteilt werden können, vorliegen.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen entnehmen Sie bitte der Schulförderrichtlinie unter Punkt 6.

Konzeptauswahlverfahren:

Den Antragsverfahren für Maßnahmen kann ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet werden. Die Entscheidung hierüber trifft das für das Schulwesen zuständige Thüringer Ministerium.

Antrag:

Die Anträge müssen enthalten:

  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Maßnahmebeschreibung des Maßnahmeträgers
  • maßnahmebezogene Absichtserklärung der Schulen

Die formgebundenen Anträge sind spätestens acht Wochen vor Maßnahmebeginn an die Bewilligungsbehörde Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zu richten. Maßgeblich für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde.

Weitere Details finden Sie im Punkt 7 der Schulförderrichtlinie.

Förderportal Thüringen

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Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Mueller Annette

Annette Müller

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Antrag/Verwendungsnachweis Berufsorientierung und Schulförderung

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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