Was wird gefördert?

Ergänzende Maßnahmen unterstützen die Praxiserfahrungen Berufsfelderkundungen und Berufsfelderprobungen bedarfsorientiert. (ESF+ Schulförderrichtlinie – Berufliche Orientierung – Praxiserfahrungen)

Zielgruppe der ergänzenden Maßnahmen sind insbesondere Schüler:innen mit besonderen Bedarfen an allgemeinbildenden Schulen ab der Klassenstufe 7 sowie Lehrkräfte an diesen Schulen, das pädagogische Personal beim durchführenden Träger und sonstige Akteure, die im Kontext der Maßnahmen mit den geförderten Schüler:innen zum Einsatz kommen.

Wer stellt den Förderantrag?

Antragsberechtigt sind Schulträger (Träger staatlicher Schulen sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen), öffentlich-rechtliche und private Bildungseinrichtungen sowie sonstige Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, wenn sie aufgrund ihrer Erfahrung und Kompetenz geeignet erscheinen.

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung der Maßnahmen erfolgt als Projektförderung. Sie wird als nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.

Förderfähig sind:

    • Personalausgaben für fest angestelltes Personal bis zur Höhe der vergleichbaren Entgelte nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD)
    • In den Personalausgaben enthaltene Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherungsbeiträge) gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe c AllgVO als Pauschale in Höhe von 19,975 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts der förderfähigen Projektmitarbeitenden

Für alle förderfähigen Ausgaben, die nicht Personalausgaben sind, gilt ein Pauschalfinanzierungssatz von 30%.

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen.

Mit der Zuwendung sind alle notwendigen Ausgaben zur Durchführung, Vor- und Nachbereitung sowie Koordinierung der Maßnahmen abgegolten.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzungen:

  • Eingesetzte Personal muss über die erforderliche persönliche und fachliche Qualifikation verfügen (insbes. Erziehungs-, Bildungs- und Sozialwissenschaften sowie Sozialwesen und Psychologie).
  • Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegen, aus der die Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeiten für das Projekt eindeutig beurteilt werden können.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen entnehmen Sie bitte der Schulförderrichtlinie unter Punkt 6.

Konzeptauswahlverfahren:

Den Antragsverfahren für Maßnahmen kann ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet werden. Die Entscheidung hierüber trifft das für das Schulwesen zuständige Thüringer Ministerium.

Antrag

Die Anträge müssen enthalten:

  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Maßnahmebeschreibung des Maßnahmeträgers
  • maßnahmebezogene Absichtserklärung der Schulen

Die formgebundenen Anträge sind spätestens acht Wochen vor Maßnahmebeginn an die Bewilligungsbehörde Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zu richten. Maßgeblich für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde.

Weitere Details finden Sie im Punkt 7 der Schulförderrichtlinie.

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Förderportal Thüringen

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Mueller Annette

Annette Müller

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleitung Antrag/Verwendungsnachweis Berufsorientierung und Schulförderung

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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