Hinweis: Antragsteller für den Fördergegenstand 2.4 können ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften, die eine Förderung nach Fördergegenstand 2.1 erhalten sowie freie Träger der Wohlfahrtspflege, der Sozialwirtschaft sowie lokale Netzwerke und Initiativen, die eine Förderung nach Fördergegenstand 2.3 erhalten, sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beteiligungs- , Austausch- und Untersuchungsprojekte im Rahmen der Planungsprozesse zur aktiven Inklusion wie folgt:

  • Beteiligung: analoge wie digitale dialogische Zugänge, niedrigschwellige Beteiligungsformate und Interaktionen mit unterschiedlichen Zielgruppen, wie beispielsweise Stadtteilkonferenzen, Open-Space-Veranstaltungen, Zukunftswerkstätten, Materialien der Öffentlichkeitsarbeit
  • Austausch : bi- bzw. multilaterale strategische Austauschformate auf nationaler bzw. internationaler Ebene, wie beispielsweise nationale oder internationale Fachkonferenzen, Jobshadowing, Begegnungsprojekte u. a. mit Partnerregionen in Europa
  • Untersuchungen: quantitative und qualitative Analysen, räumliche Erhebungen, Expertisen und Evaluationen, wie beispielsweise analoge und digitale Zielgruppenbefragungen , Netzwerk- und Datenanalysen, Machbarkeitsstudien

Wer stellt den Förderantrag?

Die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche öffentliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Schulverwaltung , die eine Förderung nach 2.1 erhalten, können einen Förderantrag stellen.

Außerdem können freie Träger der Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft sowie lokale Netzwerke und Initiativen, die eine Förderung nach 2.3 erhalten, einen Förderantrag stellen.

Wie viel wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendung aus Mitteln des ESF plus beträgt maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie aus Mitteln des Freistaats Thüringen in Höhe von regelmäßig 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Kofinanzierung.

Eine Zuwendung aus Landesmitteln kann in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden, soweit Eigenmittel bzw. Mittel Dritter nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und für die Durchführung des Projektes ein besonderes Landesinteresse besteht.

Projektausgaben werden in Höhe von insgesamt maximal 38.000 € pro Jahr pro Zuwendungsempfänger wie folgt als zuwendungsfähig anerkannt:

Projekte nach „Beteiligung"

  • Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Gestaltung von Informationsmaterialien wie Webseiten, Broschüren, Faltblätter, Postkarten, Podcasts, Rollups etc. bis zu 5.000 € pro Jahr
  • Erwerb oder Miete von digitalen oder analogen Moderationsmaterialien bis zu 2.000 € pro Jahr
  • Veranstaltungsausgaben (umfasst Raum- und Technikmiete, Honorare, Versorgung) für Tagesveranstaltungen bis zu 3.000 € pro Veranstaltung

Projekte nach „Austausch"

Grundsätzlich sind die Regelungen des Thüringer Reisekostengesetzes (ThürRKG) und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften (ThürRKGVwV) sowie die Thüringer Auslandsreisekostenverordnung (ThürARV) in Anwendung zu bringen.

Zuwendungsfähig sind die notwendigen Fahrt- und Übernachtungskosten.

Als Übernachtungskosten werden die entstandenen Kosten für ein Einzelzimmer nach Abzug der enthaltenen Verpflegung bis zu folgender Höhe als zuwendungsfähig anerkannt:

Geschäftsort

Höchstbetrag

Berlin, Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg, Potsdam, Stuttgart, Wiesbaden

100,00 Euro

Übrige

80,00 Euro

Für Mehraufwendungen für Verpflegung wird für jeden Kalendertag des Austauschs bei 24 Stunden ein Tagegeld in Höhe von 28 Euro und bei weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden ein Tagegeld in Höhe von 14 Euro als zuwendungsfähig anerkannt.

Für den internationalen Austausch gilt darüber hinaus, dass gemäß ThürARV die nachgewiesenen notwendigen Übernachtungskosten bis zur Höhe der Beträge erstattet werden, die als Auslandsübernachtungsgelder für den Übernachtungsort nach der Auslandsreisekostenverordnung des Bundes (ARV) und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift ARWwV festgesetzt werden. Es gilt jeweils die aktuell im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichte Fassung der ARWwV. Für die Mehraufwendungen für Verpflegung beim internationalen Austausch gilt dies entsprechend.

Projekte „Untersuchungen" bis zu maximal 30.000 € pro Jahr.

Regeln für die Förderung

Anträge sind über das Förderportal Thüringen einzureichen.

Anträge können jeweils bis 15.4. für das laufende Kalenderjahr und bis 15.10. für das darauf folgende Jahr beantragt werden.

Der Förderzeitraum der Förderung umfasst maximal den Zeitraum 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Förderjahres.

Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens mehr als 7.500 Euro betragen.

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Förderportal Thüringen

Kontakt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da.

Kuhn Simone

Simone Kuhn

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Fachgebietsleiterin Antrag Integration

Tel: +49 (0) 361 2223-0

Fax: +49 (0) 361 2223-100

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